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Erhalt der Lizenz:

Die Lizenzen nach EASA werden nunmehr unbefristet erteilt. Die Klassen- (CR) und Muster- (TR) Berechtigungen beim PPL sind auf zwei Jahre (einfache) bzw, ein Jahr (höherwertige) begrenzt und müssen entsprechend verlängert bzw. erneuert werden, bevor der Pilot weiter damit fliegen darf.

Die Klassenberechtigungen beim LAPL für einfache Flugzeuge (SEP) und Reisemotorsegler (TMG) werden unbefristet erteilt. 

Gestartet werden darf aber immer nur, wenn ein gültiges Tauglichkeitszeugnis und aktuell körperliche Fitness vorliegen, der jeweilige Sprachkenntnisnachweis gültig ist  und fortlaufende Flugerfahrung nachgewiesen werden kann (Flugzeitnachweis).

Erhalt der Klassen- / Musterberechtigung:             

(Mindestalter für den Erhalt der Berechtigung: 17 Jahre.)
Die nachzuweisende Flugerfahrung hängt von der Lizenzart ab, wie folgt:

fortlaufende Übung 

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