Die Ausbildung für Fernführer (RP) von unbemannten Luftfahrzeugen (RPAS)) ist in Europa noch nicht abschließend geregelt.
Die Europäische Kommission hat sich verpflichtet, bis 2018 für eine der bemannten Luftfahrt entsprechenden Regelung zu sorgen, damit die derzeitige Rechtsunsicherheit für den diesbezüglichen Wirtschaftszweig beseitigt wird.
Eine Übersicht über die derzeit erlassenen Vorschriften findet Sie hier.
Die Vorstellungen von ICAO, EASA, EUROCONTROL, EUROCAE, JARUS und den nationalen CAA und Interessenverbänden wie AUVSI, UVSI, UAVDACH, etc. gehen teilweise recht weit auseinander.
Die Hersteller und Betreiber kleiner Systeme verlangen zu Recht eine abgestufte, den Risikoklassen des einzusetzenden Geräts entsprechende Regelung, die z.B. wie folgt aussehen sollte:
nach Einsatzbereichen und RPAS-Risiko (UAS-Gruppen)
nach Einsatzbereichen und UAS-Risiko-Gruppen
Klasse 0 (nur national gültig) | |
Kenntnis Beipackzettel mit luftrechtlichen + Sicherheits- Hinweisen | Beipackzettel |
Klasse 1 Nachweis durch Antragsteller dass: (nur national gültig) | |
· er eine technische Einweisung durch den Hersteller / Inverkehrbringer erhalten hat, | Hersteller- bescheinigung |
· er durch den Betrieb die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet, | Selbsterklärung schriftlich |
· er die Vorgaben zum Datenschutz einhält, | Selbsterklärung schriftlich |
· eine Versicherung besteht, | Deckungs-nachweis |
· nur ein nach den Vorgaben des Herstellers/Inverkehrbringers geprüftes, instand gehaltenes Gerät betrieben wird, | Prüfschein COC |
· ihm die Voraussetzungen für einen legalen Betrieb bekannt sind. | Prüfungs- nachweis |
Klasse 2 Nachweis der Ausbildung in: (nur national gültig?) | |
· Technische Unterweisung und Einweisung in alle Betriebsmodi das UAS | Ausbildung in ATO Prüfung Theorie und Befähigungs-überprüfung bei FE |
· Durchführung eines Einsatzes mit Checklisten | |
· Notfallsituationen und -verfahren | |
· Luftrecht I: Verhalten im Luftraum, Luftraumstruktur, ICAO-Karten | |
· Luftrecht II: Regelungen für den UAS Betrieb. (Versicherungen, Zulassungen, Datenschutz) |
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· Technische Limitierung des UAS (Nutzlast, Windlast, Abhängigkeiten von Luftdruck und Temperatur) |
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· Theoretische Einweisung bezüglich Windverhältnissen (z.B. Bodenturbulenzen (Rollen), Thermik, Seitenwind, Auf- und Abwinde im Gebirge), Auswirkungen von Luftdruck und Temperatur |
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· Verhalten bei Unfällen, Alarmierungen | |
· Menschliches Leistungsvermögen | |
Klasse 3 (nur in Europa gültig?) | Ausbildung in ATO Prüfung Theorie bei QE Befähigungs-überprüfung bei FE |
· wie bei AMC&GM FCL110 FCL215 ff | |
Klasse 4 (international gültig) | |
· wie bei AMC&GM FCL210 FCL215 ff | |
Klasse 5 (international gültig) | Ausbildung in ATO Prüfungen durch LBA |
· wie bei AMC&GM FCL310 FCL510 ff | |
UNAS, der Innovation und Sicherheit der Luftfahrt verpflichtet
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